Jugendhilfe Collstede - Beratung für Pflegefamilien
Das Angebot folgt dem gesetzlichen Auftrag zur Sicherstellung einer ortsnahen Beratung und Unterstützung von Pflegepersonen, die im Bereich des zuständigen öffentlichen Jugendhilfeträgers wohnen (§ 37 Absatz 2 SGB VIII).
Die Beratung ist ein auf den besonderen Bedarf der Pflegeperson gerichtetes Jugendhilfeangebot. Sie zielt nachhaltig auf die kontinuierliche und regelmäßige Unterstützung und Begleitung der Pflegeperson ab. Auf der Grundlage systemischen Denkens und Arbeitens setzt sie auf die Stärkung der vorhandenen Ressourcen und versteht sich als Teil eines hilfreichen Netzwerkes. Sie will so einen Beitrag zum Gelingen der Integration der Pflegekinder in ihre Pflegefamilien leisten.